Nach § 5 TMG trifft die Impressumspflicht alle Diensteanbieter, die geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene, Telemedien bereithalten.
Das bedeutet: Betreiber einer privaten Homepage benötigen kein Impressum. Verfolgt eine Website ein wirtschaftliches Interesse, braucht sie ein Impressum.





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