Nach § 5 TMG trifft die Impressumspflicht alle Diensteanbieter, die geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene, Telemedien bereithalten.
Das bedeutet: Betreiber einer privaten Homepage benötigen kein Impressum. Verfolgt eine Website ein wirtschaftliches Interesse, braucht sie ein Impressum.